- Das Nutzen von Privatfahrzeugen während des Dienstes ist untersagt.
- Die Beamten dürfen nur die Waffen mit sich führen, die in ihrem Shop erwerbbar sind.
- Beamten einer staatlichen Fraktion dürfen ihre Dienstwaffen nur während des Dienstes bei sich tragen und müssen sie nach Beendigung des Dienstes einlagern.
- Das Durchsuchen von Personen und deren Autos ist nur mit einem bestimmten Grund erlaubt.
- Das Weitergeben von CopNet/EmergencyOS Daten ist verboten!
- staatliche Fraktionen müssen immer ihre Dienstkleidung tragen wenn Sie im Dienst sind.
- Staatsautos dürfen getunted werden, sollten aber der Fraktionszugehörigkeit erkennbar sein. Außerdem müssen diese realistisch getunted werden.
- Die maximale Haftzeit beträgt 120 Minuten, sowie die maximale Geldstrafe §350.000 US-Dollar
- Man darf keine Personen aus dem Auto / vom Motorrad tasern. Erst wenn die Person das Auto verlässt, kann man diese auch tasern.
- Man darf mit dem Taser keine Platten schießen.
- Ein PIT-Maneuver darf erst nach einer PIT-Freigabe angewendet werden. Die Freigabe kommt von dem ranghöchsten PD/SAST.
- Fahrzeuge ohne angebrachtes Kennzeichen haben immer die Kennzeichen im Kofferraum. Das PD, SAST und DoJ/Marshals können somit immer den Halter des Fahrzeuges mit der Überprüfung des Kofferraumes feststellen.
- Das PD, SAST und DoJ/Marshals darf durch einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Straftat, Personen und auch das aktuell führende Fahrzeuge durchsuchen. Ebenfalls Fahrzeuge, welche durch Ermittlungen eindeutig der Person zugeordnet werden konnten.
- Das PD, SAST und DoJ/Marshals darf bei einer Großkontrolle den Kofferraum eines Fahrzeuges, so auch die angehaltene Person durchsuchen. Der finale Ort der Anhaltung hat keinerlei Auswirkung auf die Durchsuchung.
- Bei einem Raubüberfall mit Geiseln ist das PD, SAST und DoJ/Marshals verpflichtet, den Kontakt mit den Geiselnehmern aufzunehmen. Ein direktes Stürmen ist nicht erlaubt! Sollte man Kontakt zu den Geiselnehmern aufnehmen können, so ist eine Verhandlung der nächste Schritt. Sollte man nach 10 Minuten (nach Eintreffen) keinen Kontakt mit einem der Geiselnehmer aufnehmen können, so ist das Stürmen des Gebäudes erlaubt. Sollte die Geiselnehmer eine Verhandlung ablehnen, so ist das Stürmen ebenfalls erlaubt.
- Das PD, SAST und DoJ/Marshals muss sich nach dem Dienst immer Off-Duty melden, dies gilt ebenfalls wenn auf legalen Routen und Jobs sowie in FFA oder in der Zombiezone.
- Personen welche sich nicht kooperativ zeigen, dürfen zu weiteren Untersuchungen zum PD oder SAST mitgenommen werden.
- Sollte eine unidentifizierte Person von einem Tatort flüchten, oder sich verstecken (kein Sichtkontakt zur Person), so darf das PD, SAST und DoJ/Marshals die Person/Personen, welche sich im nahen Umkreis des Tatortes befindet verdächtigen und untersuchen. Außerdem ist eine vorläufige Festnahme zur Eigensicherung erlaubt.
- Wenn Tatverdächtige bei einer Situation ausbluten, darf man diese nicht am MD abholen und für die Situation festnehmen.
- Bei besonderen Vorfällen, wie z.B. Juwelier, Staatsbank oder einer Razzia darf ein S.W.A.T. / C.T.T.F. gebildet werden, hierbei ist zu beachten, dass es nicht mehr S.W.A.T.-Beamte als PD oder mehr C.T.T.F.-Beamte als SAST sind.
Razzien
- Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss bei der Fraktionsverwaltung mit ausreichend Beweismitteln beantragt werden.
- Terrorstatus wird es auf diesem Server nicht geben!
- Das PD (im Süden) und SAST (im Norden) darf pro Wende 2 Routen gezielt kontrollieren.
- Das PD (im Süden) und SAST (im Norden) darf eine Route beschatten. Eine Route zu beschatten, um Beweisbilder zu machen, zählt nicht als gezieltes kontrollieren, jedoch müssen dabei auch wirklich Bilder für Ermittlungen im jeweiligen Discord hinterlegt werden. Wenn eine Route beschattet wird, darf diese für die nächsten 30 Minuten nicht gezielt kontrolliert werden.
Stürmung eines Anwesens
- 30 Minuten vor und nach dem Serverrestart darf kein Anwesen gestürmt werden.
- Flüchtet eine Person (z.B. während einer Verfolgungsjagd) auf ein Anwesen, dürfen Beamten sich 10 Minuten auf diesem aufhalten. Sollte es über diese 10 Minuten hinauslaufen, muss ein Antrag auf eine Razzia bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.